Mord verjährt nicht! Über den Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg
Context e.V.
Am 29. Februar 2016 begann vor dem Landgericht Neubrandenburg der Prozess gegen Ernst Hubert Zafke. Zafke meldete sich 1940 zur Waffen-SS. Er wurde in Dachau zum SS-Sanitäter ausgebildet und in Sachsenhausen, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen und Neustadt (Prudnik) eingesetzt. 1948 wurde Hubert Zafke in Krakau/Polen zu vier Jahren Haft verurteilt. Die neuerliche Anklage geht auf eine Änderung der Rechtsprechung zurück und konzentriert sich auf die Dienstzeit vom 15. August bis 14. September 1944 in Auschwitz-Birkenau. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen.
Seit einiger Zeit begleitet Context. Bausteine für historische und politische Bildung den Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz in Neubrandenburg. Auf ihrer Homepage stellen sie Hintergrundinformationen und aktuelle Nachrichten zur Verfügung und führen zudem Informationsveranstaltunge
Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die radikal-rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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