StuRa-Sitzung
Tagesordnung: 1. Formalia
a) Begrüßung durch das StuRa-Präsidium
b) Feststellung der Beschlussfähigkeit
c) Beschluss der Tagesordnung
d) Befinden über Öffentlichkeit auf der Sitzung e) Beschluss der Protokolle
f) Beschlusskontrolle
2. Anfragen aus der Studierendenschaft
Der Tagesordnungspunkt soll nach dem Wunsch des StuRa als Austauschtagesordnungspunkt dienen, in dem über Probleme oder aktuelle Themen aus der Studierendenschaft berichtet und diskutiert werden kann. Dieser TOP soll auch dazu dienen, dass Studierende kurzfristig Probleme schildern können und diese nicht zwingend unter dem TOP „Sonstiges“ eingeordnet werden müssen. Es ist quasi eine Art Bürger*innensprechstunde des StuRa.
Erweiterten Input gibt das StuRa-Präsidium oder jede*r Studierende der Universität.
3. Monatsberichte**
4. Berichte aus den Gremien**
5. Semesterticket
Die Verhandlungsgruppe wird die Ergebnisse der Verhandlungen zum Semesterticket zu präsentieren, selbstverständlich wird es danach noch Raum für Fragen geben. Im Anschluss soll das weitere Vorgehen beschlossen werden.
6. Einrichtung einer Wahlkommission
7. Wahl von zwei Studierenden sowie Wahl von zwei stellvertretenden Studierenden für den Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock-Wismar
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Eine Aufgabenübersicht kann der Ausschreibung entnommen werden, diese ist in der Tagesordnung oder in der Jobbörse des AStA (jobs.asta-rostock.de) zu finden.
8. Entlastung der Wahlkommission
9. Stand der Verhandlungen: Semesterticket
10. Erste Lesung: Zweite Satzung zur Änderung zur Satzung der Fachschaftsrahmenordnung
Der Satzungsauschuss hat die zweite Satzung zur Änderung der FSRO in den StuRa überwiesen. Betroffen sind die Anlagen 3A und 3B, sie befassen sich mit der Fachschafts- rätekonferenz (FSRK) und der studentischen Lehramtskonferenz (SLK). In der ersten Le- sung können Änderungsanträge eingebracht werden.
11. Zweite Lesung: Wahlordnung
In der zweiten Lesung zur Wahlordnung werden die Änderungsanträge aus der ersten Lesung diskutiert und abgestimmt. Anschließend kann die Ordnung entweder angenommen (hier wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt), abgelehnt oder in eine dritte Lesung verwiesen werden.
11. Sonstiges