Offener Brief zum Thema Auslandsaufenthalte in Bezug auf die Corona-Pandemie

08.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Beginn der Corona-Pandemie haben uns als Gemeinschaft der Universitätsangehörigen
verschiedenste Maßnahmen, Einschränkungen und Unsicherheiten unser alltägliches Leben
erschwert. Bisher kaum durch erleichternde Maßnahmen und Sonderregelungen bedacht, ist dabei
der verpflichtende Auslandsaufenthalt, den Studierende moderner Fremdsprachen gemäß §20
LehrPrVO 2012 absolvieren müssen. Im Folgenden möchten wir, eine Gruppe besorgter
Lehramtsstudierender, in einem offenen Brief an Fakultätsrat, Lehrerprüfungsamt und weiteren
Betreffenden unsere Bedenken und Ängste bezüglich dieser verpflichtenden Regelung unter
pandemischen Bedingungen schildern, einen Diskurs aller beteiligten Institutionen anregen. Wir
sehen es als unausweichlich, dass die Pflicht des Auslandsbesuchs bis zum Inkrafttreten einer neuen
Lehrerprüfungsverordnung außer Kraft gesetzt wird, um die Studierenden in einem höheren
Semester finanziell zu entlasten und das Staatsexamen in den kommenden 2 Jahren ohne die
Planungsschwierigkeiten des Auslandsaufenthalts durchführen zu können.
Während die Erasmusbeauftragten derzeit wieder zu Vorstellungsgesprächen zur Vergabe von
Erasmusplätzen einladen können, verschärft sich die pandemische Lage weltweit mit Beginn der
kalten Jahreszeit. Dementsprechend kündigen jüngst einige der anerkannten englischsprachigen
Länder wieder schärfere Einschränkungen des öffentlichen Lebens an, ganz zu schweigen von
Deutschland, wo diese Regelungen bereits weitgehend wieder den Alltag bestimmen. Das schnelle
und enorm harte Wiederkehren besorgniserregender Infektionszahlen verdeutlicht, dass diese
Pandemie nicht überstanden ist und uns Studierende nach wie vor der Planungssicherheit beraubt,
die ein Auslandsaufenthalt benötigt. Dass wir weiterhin verpflichtend reisen müssen, während in 19
der letzten 21 Monate die Präsenzlehre zum Schutze der Bevölkerung ausgesetzt war (und nun
größtenteils wieder ist), ist für uns nicht nachvollziehbar und der Gedanke, mitten in diesem
Infektionsgeschehen Partner: innen, Freund: innen und Familie in Deutschland zu verlassen, um ein
englischsprachiges Land mit völlig anderen Regeln zur Pandemiebekämpfung zu besuchen,
verunsichert viele von uns. Dabei bereiten uns zwei Szenarien Sorgen; erstens kann es passieren,
dass das Reiseziel aufgrund der pandemischen Lage lockdownähnliche Regelungen umsetzt, was den
Kerngedanken des Auslandsaufenthalts zunichtemachen würde; zweitens fürchten wir mit Blick auf
Coronastrategien wie derer des Vereinigten Königreichs, wo trotz angespannter Lage
verantwortungslos dereguliert wird, auch um unsere Gesundheit bei dem Gedanken, in einem Land
ohne wirksamen Infektionsschutz zu gastieren.

Wir möchten zusätzlich Probleme finanzieller Art zum Ausdruck bringen. Es ist bekannt, dass ein
Auslandsaufenthalt in der Regel Kosten von mehreren Tausend Euro verursacht. Ebenso bekannt ist,
dass nicht in jedem Fall durch Bezuschussung oder Stipendien die volle Summe der anfallenden
Kosten gedeckt werden können und in einigen Fällen möglicherweise sogar keinerlei Kosten. Viele
Studierende bereiten sich auf solche Szenarien gewissenhaft und oft jahrelang durch intensives
Sparen und die Ausübung einer Nebentätigkeit (die oft das Arbeitspensum einer 450€-Stelle
übersteigt, um den Lebensunterhalt absichern zu können) vor; nicht zuletzt auch, weil ein
Auslandsaufenthalt eine möglicherweise einmalige Chance und Erfahrung bietet, deren volles
Auskosten nicht aus finanziellen Gründen eingeschränkt sein sollte. Immer wieder wurde in den
letzten Monaten thematisiert, dass die Coronakrise mit Betriebsschließungen, Umsatzverlusten,
Kurzarbeitergeld, Zwangsentlassungen und anderen Rückschlägen nicht nur der Wirtschaft, sondern
vor allem finanziell schwachen und einkommensabhängigen Personen schadet, ihre Träume, ihren
Lebensstandard oder sogar ihre Existenz bedroht. In der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche,
die Studierenden oft die beste Chance des Nebenverdienstes bietet, wurden Aushilfen und
Werkstudenten bevorzugt entlassen, sobald der Betrieb in finanzielle Not geriet. Kein staatliches
Auffangnetz minderte ihre finanziellen Einbußen, kein Kurzarbeitergeld, keine Corona-Prämie, nichts.
Um Zugriff auf die sogenannte „Überbrückungshilfe“, welche in akuter Notlage (erst ab 16.06.2020)
bei Studierendenwerken beantragt werden konnte, zu erhalten, mussten Studierende zum Zeitpunkt
der Antragstellung nachweisen, weniger als 500€ Restersparnisse zu besitzen. Mit anderen Worten,
wer die Miete und Verpflegungskosten des kommenden Monats noch zur Verfügung hatte, galt nicht
als bedürftig. Diese Pattsituation hat bei jedem Studierenden, der Entlassung oder Gehaltsausfälle
hinnehmen musste, finanzielle Narben hinterlassen, die nicht selten auch das Ersparte für einen
Auslandsaufenthalt betreffen.

Als weitere Hürde betrachten wir die Tatsache, dass die Planbarkeit eines Auslandsaufenthaltes im
Zuge der Pandemie enorm erschwert wurde. Die Bewerbungsfristen vieler Austauschprogramme,
aber auch die nötigen Absprachen für einen organisatorischen Alleingang erfordern in vielen Fällen
eine Konkretisierung der Reisepläne, die mehrere Monate im Voraus beginnen muss. Die Planung
von Lehrveranstaltungen, deren Klausuren vor Abreise noch absolviert werden können, von
individueller Unterbringung oder von günstigen Flugreisen, zusätzlichen Aktivitäten und ähnlichem
treiben den Planungsbeginn schnell auf 12 oder mehr Monate vor Beginn der Reise. Wie wir als
Gesellschaft, aber auch konkret als Universitätsangehörige in den letzten Tagen wieder spüren, kann
es schnell zu (zumindest von der Politik) unvorhergesehen Verschärfungen der Coronakrise und
damit auch der nötigen Sicherheitsmaßnahmen kommen. Dies passiert in einer Geschwindigkeit, der
langfristig geplante Auslandsreisen nichts entgegensetzen können. Wer früh einen Hin- und Rückflug
bucht, investiert damit mehrere Hundert Euro – selbst, wenn es zu einer Erstattung wegen
pandemiebedingter Streichung des Flugs kommt. Die Geldsumme ist in der Zwischenzeit abgebucht,
fehlt im Haushaltsalltag, kommt nur vielleicht zurück oder zieht Stornokosten nach sich. Hat man den
monatelangen Aufwand der Organisation und Finanzierung betrieben, beispielsweise in den jetzt
kommenden Semesterferien zwischen WS 21/22 und SS 22 ins Ausland zu verreisen, stellt sich, nach
jetzigem Stand angesichts der hohen Bedrohung durch Infektionszahlen und insbesondere die
neuartige Omikron-Variante die Frage, ob die Reise generell überhaupt möglich sein wird, ob sich die
Reise in kultureller Hinsicht überhaupt lohnen wird oder ob es aus Angst um die eigene Gesundheit
und Sicherheit ratsam wäre, die Reise anzutreten. Schließlich ist es unserer Ansicht nach nicht Ziel
und auch nicht wünschenswert, im englischsprachigen Ausland vom Schreibtisch im Wohnheim aus
die Onlinelehre zu verfolgen, das kulturelle Leben wegen dessen Stilllegung nicht wahrnehmen zu
können oder, falls es wegen unvorsichtiger Pandemiepolitik nicht stillgelegt wurde, ein hohes
Infektionsrisiko trotz regelmäßiger Impfauffrischung einzugehen.
Die hier geschilderten Probleme betreffen nicht nur die aktuelle Lage, sondern begleiten uns
Studierende, die größtenteils im siebten oder in einem höheren Fachsemester ihres Studiums sind,
seit dem Februar 2020. Das bedeutet auch, dass ebenso lange die gleichen Probleme bereits
vorliegen und viele von uns in ihren Planungen behinderten, uns zum Ende jener Planungen zwangen
oder uns der Möglichkeit der Durchführung eines bereits geplanten Auslandsaufenthalts beraubten.
Die Arbeit, die Wünsche und auch die Geldmittel, die bereits in solche Planungen geflossen sind,
wurden angesichts der Pandemie genommen und es gibt nichts, was uns diese zurückgeben könnte.
Wir sind daran interessiert, konstruktiv einen Diskurs einzuleiten, der unter Einbeziehung der
Studierenden einen besseren Überblick über die Besonderheit der Lage bietet und Lösungen für die
von uns hier formulierten Ängste und Sorgen – denn um genau solche handelt es sich – zu finden.
Wir möchten deshalb betonen, dass sich jede und jeder Studierende ausdrücklich wünscht, einen
Auslandsaufenthalt wie vorgesehen zu absolvieren, wir jedoch die Planungssicherheit, die finanzielle
Umsetzbarkeit und die Sicherheit für die eigene Gesundheit aufgrund der pandemischen Lage in
solchem Maße gefährdet sehen, dass wir die Umsetzbarkeit des Auslandsaufenthaltes als nicht
gegeben sehen und darum respektvoll um Folgendes bitten möchten:
Bitte wirken Sie im Rahmen der institutionellen Ausgestaltungsmöglichkeiten Ihres Amtes oder Ihres
Gremiums darauf hin, dass die Pflicht zu einem Auslandsaufenthalt ausgesetzt wird, sodass die
Möglichkeit besteht, das Studium auch während der derzeitigen Pandemiesituation erfolgreich
abschließen zu können. Bitte informieren Sie die Gesamtheit der betroffenen Studierenden
regelmäßig über Fortgang und Ergebnisse Ihrer Beratungen und Beschlüsse.

Mit freundlichen Grüßen
Lehramtsstudierende und der AStA der Universität Rostock

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