Pressemitteilung: Studierendenschaft der Universität Rostock fordert in drei wesentlichen Punkten deutlich stärkere Unterstützung des Landes für das Studierendenwerk Rostock-Wismar

PM: Studierendenschaft der Universität Rostock fordert in drei wesentlichen Punkten deutlich stärkere Unterstützung des Landes für das Studierendenwerk Rostock-Wismar

  • Deutlich höhere Landeszuschüsse zur Ausfinanzierung des Studierendenwerks
  • Eigenes Förderprogramm für den Bau und Erhalt von Studierendenwohnheimen
  • Festschreibung der sozialen und psychologischen Beratung als gesetzliche Aufgabe des Studierendenwerks sowie eine Grundfinanzierung dieser Angebote

Die Studierendenschaft der Universität Rostock setzt sich mit ihren Forderungen für das Studierendenwerk Rostock-Wismar ein. „Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist durch jahrelange Einsparmaßnahmen des Landes finanziell am Limit angekommen. So kann es nicht weitergehen, das Land muss endlich handeln“, fordert Ruven Kronenberg, Vorsitzender des AStA der Universität Rostock.

Die Studierendenschaft der Universität Rostock fordert deutlich höhere Landeszuschüsse für das Studierendenwerk Rostock-Wismar, um dessen Ausfinanzierung sicherzustellen. Innerhalb der letzten zehn Jahre stiegen die Kosten für Personal, Wareneinsatz und Energie in den Mensen der Studierendenwerke um insgesamt 43,8%. Im Vergleich dazu stiegen die Landeszuschüsse seit 2011 lediglich um 14,1%. Daraus resultierten unter anderem starke Preissteigerungen und massive Semesterbeitragserhöhungen für Studierende. Im Zeitraum von 2011 bis 2021 stieg der Semesterbeitrag von 45 Euro auf 71 Euro und somit um rund 58 %. Bis zum Sommersemester 2024 sind weitere Steigerungen auf 80 Euro bereits festgelegt.

„Die Erhöhung der Semesterbeiträge und der Essenspreise in den Mensen sind schon lange nicht mehr verhältnismäßig und dürfen auch nicht weiter fortschreiten“, so Ruven Kronenberg. „Das Land ist nun in der Pflicht, die gestiegenen Kosten des Studierendenwerks auszugleichen. Wir als Studierende leisten unseren Teil seit Jahren – durch gestiegene Essenspreise und Semesterbeitragserhöhungen. Wenn die Gelder vom Land nicht deutlich erhöht werden, hat das zur Folge, dass Mensen schließen müssen oder soziale und psychologische Beratungsleistungen gestrichen werden. Eine daraus entstehende weitere Schwächung des Studienstandortes Mecklenburg-Vorpommern ist nicht tragbar.“

Des Weiteren fordert die Studierendenvertretung die Einrichtung eines Förderprogramms für den Bau und die Sanierung von Studierendenwohnheimen. Finanzielle Mittel aus bestehenden Förderprogrammen, wie z.B. dem sozialen Wohnungsbau, können aufgrund der Förderbedingungen nur über Sonderregelungen und in zu geringer Höhe vom Studierendenwerk abgerufen werden. Die Rahmenbedingungen des sozialen Wohnungsbaus sind in vielen Punkten nicht auf die Gegebenheiten der Studierendenwohnheime anwendbar, z.B. zielt der soziale Wohnungsbau auf eine langzeitige Vermietung ab, während das studentische Wohnen auf eine kürzere Vermietung für die Dauer des Studiums ausgelegt ist. „Studentischer Wohnraum mit bezahlbaren Mieten ist insbesondere in Rostock Mangelware“, bestätigt Julius Richert, Vizepräsident des StuRa, „Damit das Studierendenwerk mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende schaffen sowie den vorhanden Wohnraum erhalten kann, ist ein Förderprogramm, das diese Besonderheiten von studentischem Wohnen berücksichtigt, dringend notwendig.“

Die Studierendenschaft fordert außerdem dazu auf, die Relevanz der sozialen und psychologischen Beratungsleistungen des Studierendenwerks als gesetzliche Aufgabe im Studierendenwerksgesetz festzuschreiben. Hintergrund dieser Forderung ist der bisher fehlende Landeszuschuss für diese Leistungen. Bisher werden Beratungsleistungen für Studierende im Wesentlichen aus den Semesterbeiträgen finanziert.

„Der Bedarf an sozialen Angeboten für Studierende, insbesondere an der psychologischen Beratung, ist in den letzten Jahren stark angestiegen, Corona hat diesen Effekt zusätzlich verstärkt.“, berichtet Fiona Richter, Präsidentin des StuRa.

„Wir fordern, dass die sozialen Angebote des Studierendenwerks als Pflichtaufgaben im Studierendenwerksgesetz festgeschrieben werden und das Land zusätzlich eine Grundfinanzierung dieser Aufgaben sicherstellt“, ergänzt Ruven Kronenberg. „Studierende sind auf diese Leistungen angewiesen. Eine Herabwürdigung der Beratungsleistung als „optional“ wird der enormen Tragweite von sozialer und psychologischer Beratung nicht gerecht. Beratungsleistungen helfen dabei, Studienabbrüche zu verhindern“, betont Lena Pflugstert, stellvertretende Vorsitzende des AStA.

Insbesondere um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die Studierendenschaft der Universität Rostock gemeinsam mit den anderen Hochschulstandorten in M-V zur Bildungsdemo am Samstag, den 11. September, in Rostock und Greifswald auf.

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Liebe Studierende, liebe Gäste, hiermit möchten wir euch recht herzlich zur AStA-Sitzung am kommenden Dienstag um 19:15 Uhr einladen. Die Sitzung findet in Präsenz im [...]
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Liebe Studierende, die StuRa Sitzung findet am 30.11.2022 um 19:15 Uhr in Raum 323, Haus 1, Ulmencampus, Rostock statt.
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08.12.2022    
5:00-7:00
Die Sitzung findet online statt. Wir tagen hochschulöffentlich. Meldet euch bei Interesse gerne unter haushalt.stura@uni-rostock.de an, dann schicken wir euch den Link zu. The meeting [...]
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Vorläufige Tagesordnung: 1. Formalia 2. Wahl des stellv. Vorsitzes 3. Anträge 4. Aktuelle Projekte 5. Sonstiges Die Sitzungen des Sozialausschusses sind, mit Ausnahme des Punktes [...]
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19.12.2022    
19:15-23:00
Liebe Studierende, die StuRa Sitzung findet am 19.12.2022 um 19:15 Uhr über Zoom statt. Schickt uns bei Interesse einfach eine kurze Mail an stura@uni-rostock.de, dann [...]
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Sitzung des StuRa Digitalausschuss Vorläufige TO: - Formalia - Umfrage zur Software/Hardware-Nutzung - Antrag zu OpenSource an der Uni - Berichte - Sonstiges Wenn Ihr [...]
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erstes Treffen der Arbeitsgruppe Vollversammlung 2023 Vorläufige Tagesordnung: 1. Arbeitsweise der AG 2. Planung der schriftlichen Beantragung 3. Grundsätzliches zur VV-Planung 4. Inhaltlicher Aufschlag 5. [...]
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