PM: Die Studierendenschaft der Universität Rostock kritisiert die geplante Änderung des Landeshochschulgesetzes und die fehlende Einbindung studentischer Vertretungen in dessen Entstehungsprozess

25.05.2021

Wir fordern auch weiterhin eine konsequente Umsetzung von Hausklausuren bzw. Open-Book-Klausuren anstelle von in Präsenz stattfindenden schriftlichen Prüfungen. Nur so kann gleichermaßen der Gesundheitsschutz der Studierenden als auch der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit gewährleistet werden.

„Der Gesetzesentwurf stellt in seiner aktuellen Fassung einen Blankoscheck zur Totalüberwachung von Prüflingen dar“, sagt Ruven Kronenberg, Vorsitzender des AStA der Universität Rostock. „Es ist nicht ausreichend spezifiziert in welchem Maße, abseits des Zwecks und der Dauer, die personenbezogenen Daten von Prüflingen verarbeitet und gespeichert werden können“, ergänzt Lena Pflugstert, stellvertretende Vorsitzende des AStA. Der in der Gesetzesbegründung angegebene Ausschluss automatisierter Auswertung von Überwachungsdaten ist zu begrüßen, stützt sich jedoch leider auf keine gesetzliche Grundlage.

Digitale schriftliche Prüfungen sollen unter einem fadenscheinigen Aspekt der Freiwilligkeit ermöglicht werden. Dieser ist jedoch ausschließlich dann gegeben, wenn die Alternativen gleichwertig sind und aus der jeweiligen freien Wahl kein Nachteil entsteht. Eine Gleichwertigkeit zweier Alternativen ist nur gegeben, wenn diese nach den selben Maßstäben hinsichtlich Aufsicht und Bewertung stattfinden. Fraglich ist zudem, ob eine solche Wahl frei stattfinden kann. Jedoch kann nur unter Beachtung all dieser Aspekte der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit gewährleistet werden.

Wir haben unsere Bedenken über die hochschulpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen und gemeinsam mit der Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V in einer Stellungnahme an den Bildungsausschuss des Landes geäußert. Nun ist es am Bildungsausschuss auf unsere Forderungen einzugehen und den Gesetzesentwurf zu verbessern. Wir fordern den Bildungsausschuss daher dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und beim Landeshochschulgesetz die Sorgen derer, die am meisten davon betroffen sind, den Studierenden, zu berücksichtigen.

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