PM: Mecklenburg-Vorpommerns Studierendenschaften sprechen sich geschlossen für Verlängerung der Regelstudienzeit aus
Mecklenburg-Vorpommerns Studierendenschaften sprechen sich geschlossen für Verlängerung der Regelstudienzeit aus
Am Donnerstag, den 14.01.2021 fand ein Gespräch zwischen dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Rostock und der Staatssekretärin des Bildungsministeriums Susanne Bowen statt. In diesem Gespräch forderte die Rostocker Studierendenschaft erneut die Verlängerung der Regelstudienzeit. Dieses Instrument liegt seit der Änderung des Landeshochschulgesetzes im vergangenen Jahr in der Hand des Bildungsministeriums. Auf Grundlage eines Gesprächs mit den Hochschulleitungen erklärte Bowen, dass die „Studierbarkeit“ an den meisten Hochschulstandorten gegeben sei. Ein konkreter Anlass für die Verlängerung der Regelstudienzeit sei nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern daher aktuell nicht gegeben.
Am Freitag, den 15.01.2021 trafen sich die Studierendenschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu einer außerordentlichen Landeskonferenz, um über die Thematik zu diskutieren. Die präsentierten Informationen sorgten bei den Studierendenvertretungen für Fassungslosigkeit. Sie zeichneten ein anderes Bild von der sogenannten Studierbarkeit. „Nach wie vor besteht die Problematik der schlechten Internetverbindung, mangelnder technischer Ausstattung sowie der persönlichen Verfassung vieler Studierender während der Pandemie. Dazu kommt im Moment erschwerend, dass in allen Hochschulen des Landes unter Studierenden eine große Unsicherheit darüber besteht, wie die kommende Prüfungsphase ablaufen wird“ sagt Philipp Leist, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS) und stellvertretender Vorsitzender des AStA der Universität Rostock.
Der Erlass des Bildungsministeriums vom 09.01.2021 trägt zu dieser Verunsicherung bei. Dieser besagt, dass Prüfungen in digitalen oder alternativen Formaten abgehalten werden müssen und nur in nicht näher spezifizierten Ausnahmefällen physisch abgenommen werden dürfen. Der Erlass gilt bis zum 31.01.2021. An vielen Hochschulstandorten beginnt die Prüfungsphase jedoch erst am 01.02.2021. Mit einem neuen Erlass ist nur sehr kurzfristig zum Monatsende zu rechnen. Folge dieser Politik ist eine große Unsicherheit, die der Studierbarkeit nicht zuträglich ist. „Wir erkennen an, dass die Lage noch immer sehr dynamisch ist. Dennoch ist die Unsicherheit in der Prüfungsphase nicht hinnehmbar. Wir fühlen uns vom Bildungsministerium im Stich gelassen“, so Anna Mangels, Sprecherin der LKS.
Staatssekretärin Bowen schob die Entscheidung über die Durchführung der Prüfungen den Hochschulen zu. Fabian Zühlke, Sprecher der LKS und Präsident des Studierendenrates der Hochschule für Musik und Theater in Rostock, sagt hierzu: „Man gewinnt den Eindruck, dass das Bildungsministerium unpopuläre Entscheidungen den Hochschulen im Lichte der Hochschulautonomie selbst überlässt. Wenn die Hochschulen dann autonom handeln wollen, mahnt das Ministerium oftmals fehlende Rechtsgrundlagen an. Die Folge daraus sehen wir seit nunmehr zwei Semestern. Dieser Schwebezustand muss jetzt ein Ende finden.“
Die Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommerns fordern eine schnellstmögliche Verlängerung der Regelstudienzeit und Gewissheit über die anstehende Prüfungsphase.
Rostock, Greifswald, Stralsund, Wismar und Neubrandenburg, den 18.01.2021