Informationen zum neuen Landeshochschulgesetz

Durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes im September 2019 hat sich auch für uns Studierende einiges geändert. Die neuen Regelungen ermöglichen unter anderem mehr Flexibilität für die Hochschulen, ihre Modulprüfungen zu gestalten. Der für uns wohl größte Erfolg ist die Streichung des §37, woraus sich die Abschaffung der Frist- Fünfen ergibt. Weitere Informationen erhaltet im Video von unserer Vorsitzenden Sara & unserem Referenten für Hochschulpolitik Tim. Sara (damals noch HoPo- Referentin, heute Vorsitzende) wurde letztes Jahr in den Landtag eingeladen und dort bezüglich der Änderungen angehört. Dies und mehr ist im Video zu sehen, welches morgen bei Instagram (IGTV), Facebook sowie bei Youtube und auf unserer Homepage https://www.asta-rostock.de/ zu sehen sein wird.

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Ein Impulsworkshop zu didaktischen & pädagogischen Methoden für Diversity in der Lehre! Das Vielfaltsmanagement der Universität Rostock bietet in Kooperation mit Soziale Bildung e. V. [...]
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17.09.2019    
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26.09.2019    
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