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Anträge zur Rückerstattung

Hier findest du die Antragsformulare für verschiedene Rückerstattungen als Download.

Insbesondere führen wir jedes Semester eine Semesterticketrückerstattung und eine Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen durch. Mehr Informationen zu diesen Verfahren findest du unten.


Das Antragsformular für die Rückerstattung im Wintersemester 2024/25 wird voraussichtlich Mitte September 2024 hier hochgeladen. Anträge, die unter Nutzung veralteter Antragsformulare gestellt werden, werden NICHT entgegengenommen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN


Im Sommersemester 2024 wurde an der Universität Rostock erstmals das bundesweite Semesterticket eingeführt. Der Geltungsbereich des Semestertickets dehnt sich damit auf ganz Deutschland aus; es gelten die Konditionen des Deutschlandtickets. Die Kosten aus dem aktuellen Vertrag belaufen sich auf 164 € pro Student*in und Semester.


Wie zuvor beruht das Semesterticket weiterhin auf dem Solidaritätsprinzip: jede*r Studierende bezahlt den oben genannten Betrag, egal ob er*sie das Semesterticket nutzen möchte oder nicht. Somit finanziert jede*r Kommilitone*in die überaus günstigen Bedingungen, zu denen die Mehrheit der Studierenden öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. In Ausnahmefällen wird jedoch eine Erstattung durch den VVW gewährt. Die Bearbeitung der entsprechenden Erstattungsanträge erfolgt durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) nach vertraglich festgelegten Vorgaben und der Beitragsordnung der Studierendenschaft.




ABLAUF DER RÜCKERSTATTUNG


Die Semesterticketrückerstattung ist beim AStA schriftlich und unter Angabe des Grundes zu beantragen. Dazu ist das hierfür vorgesehene Formblatt zu verwenden (siehe unten); es ist zudem der darauf geforderte Nachweis beizufügen. Anträge, die unter Nutzung eines veralteten Formblatts oder ohne Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.


Für die Bearbeitung des Antrags ist die Kenntnisnahme der entsprechenden Datenschutzerklärung (siehe unten) notwendig.


Die antragstellende Person hat eine Mitwirkungspflicht. Sie muss sämtliche geforderte Unterlagen und Nachweise beibringen, die für eine Antragsprüfung und Bescheidung notwendig sind.


Die antragstellende Person muss an der Universität Rostock eingeschrieben – oder im Falle der Exmatrikulation eingeschrieben gewesen – sein.


Die vollständigen Rückerstattungsanträge sind bis spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beim Bürodienst des AStA zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail an buero.asta@uni-rostock.de erfolgen. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung; es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Maßgeblich ist der Poststempel.


Die Auszahlung der Erstattungen erfolgt bis zum 15. Juli 2024.


Bei Fragen kannst du dich an buero.asta@uni-rostock.de wenden oder in unseren Öffnungszeiten vorbeischauen!


Semesterticketrückerstattung


Kannst du dir den Semesterbeitrag nicht leisten, kannst du eine Rückerstattung beantragen. Das ausgefüllte Dokument muss persönlich oder per Mail (an buero.asta@uni-rostock.de) beim AStA eingereicht werden.

Die Erstattung des Beitrags aufgrund sozialer Härte bedeutet KEINEN Verlust des Semestertickets sowie anderer Leistungen; diese werden dann von der Studierendenschaft gedeckt.

Das Antragsformular für das Wintersemester 24/25 wird rechtzeitig in den Wochen vor Semesterbeginn hier hochgeladen.

Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen

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