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Anträge zur Rückerstattung

Hier findest du die Antragsformulare für verschiedene Rückerstattungen als Download.

Insbesondere führen wir jedes Semester eine Semesterticketrückerstattung und eine Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen durch. Mehr Informationen zu diesen Verfahren findest du unten.


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Seit dem Sommersemester 2024 wird an der Universität Rostock das bundesweite Semesterticket genutzt. Der Geltungsbereich des Semestertickets dehnt sich damit auf ganz Deutschland aus; es gelten die Konditionen des Deutschlandtickets. Die Kosten aus dem aktuellen Vertrag belaufen sich auf 168 € pro Student*in und Semester.


Wie zuvor beruht das Semesterticket weiterhin auf dem Solidaritätsprinzip: jede*r Studierende bezahlt den oben genannten Betrag, egal ob er*sie das Semesterticket nutzen möchte oder nicht. Somit finanziert jede*r Kommilitone*in die überaus günstigen Bedingungen, zu denen die Mehrheit der Studierenden öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann.


In Ausnahmefällen wird jedoch eine Erstattung durch den Verkehrsverbund Warnow (VVW) gewährt. Die Bearbeitung der entsprechenden Erstattungsanträge erfolgt durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) nach vertraglich festgelegten Vorgaben und der Beitragsordnung der Studierendenschaft.




ABLAUF DER RÜCKERSTATTUNG


Die Semesterticketrückerstattung ist beim AStA schriftlich und unter Angabe des Grundes zu beantragen. Dazu ist das hierfür vorgesehene Formblatt zu verwenden (siehe unten); es ist zudem der darauf geforderte Nachweis beizufügen. Anträge, die unter Nutzung eines veralteten Formblatts oder ohne Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.


Für die Bearbeitung des Antrags ist die Kenntnisnahme der entsprechenden Datenschutzerklärung (siehe unten) notwendig.


Die antragstellende Person hat eine Mitwirkungspflicht. Sie muss sämtliche geforderte Unterlagen und Nachweise beibringen, die für eine Antragsprüfung und Bescheidung notwendig sind.


Die antragstellende Person muss an der Universität Rostock eingeschrieben – oder im Falle der Exmatrikulation eingeschrieben gewesen – sein.


Die vollständigen Rückerstattungsanträge sind bis spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beim Bürodienst des AStA zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail an buero.asta@uni-rostock.de erfolgen. Die Frist für die Semesterticketrückerstattung im Wintersemester 2024/2025 ist demnach der 11. November 2024. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung; es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Maßgeblich ist der Poststempel.


Die Auszahlung der Erstattungen des WiSe 2024/2025 erfolgt bis zum 15. Januar 2025.


Bei Fragen kannst du dich an buero.asta@uni-rostock.de wenden oder in unseren Öffnungszeiten vorbeischauen!


Semesterticketrückerstattung


Kannst du dir den Semesterbeitrag nicht leisten, kannst du eine Rückerstattung beantragen. Das ausgefüllte Dokument muss persönlich (im AStA-Büro, Grünes Ungeheuer in der Parkstraße 6) oder per Mail (an soziales.stura@uni-rostock.de) beim AStA eingereicht werden.

Die Erstattung des Beitrags aufgrund sozialer Härte bedeutet KEINEN Verlust des Semestertickets sowie anderer Leistungen; diese werden dann von der Studierendenschaft gedeckt.

Hier könnt Ihr errechnen, ob Ihr für die Rückerstattung infrage kommen könntet. Der Rechner ist kein vollkommener Ersatz für die Überprüfung der mit einem Antrag eingereichten Unterlagen und gibt keine definitive Auskunft darüber, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Stellt im Grenz-/Zweifelsfall lieber einen Antrag zur Prüfung.

Anträge für die Rückerstattung des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2024/25 können bis zum 11. November eingereicht werden.

Die Datenschutzerklärung zur Antragstellung findest du hier.

Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen

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