Pressemitteilung: Wiedereinrichtung der Volljurist*innenausbildung an der Uni Rostock

Rostock, 25.10.2024: Die Studierendenschaft der Universität Rostock untermauert die Forderung zur Wiedereinrichtung des juristischen Examens. Die Wiedereinrichtung ist seitens der Universität machbar, Pläne liegen bereit – es scheitert allein am Unwillen der Landesregierung.

Verschiedene Interessenvertretungen, darunter auch der Richterbund MV, unterstreichen die anstehende Pensionierungswelle und den damit notwendigen Generationenwechsel im Justizwesen. Kritik an fehlenden Ausbildungskapazitäten weist die Justizministerin Jacqueline Bernhardt zurück. Allerdings gibt es seitens des Ministeriums keine Strategie für die langfristige und effektive Nachwuchsgewinnung. Das Land MV und auch angrenzende Bundesländer brauchen mehr ausgebildete Volljurist*innen.

Die Lösung: Wiedereinführung des juristischen Examens an der Universität Rostock. Die Studierendenschaft unterstrich die Forderung auf der studentischen Vollversammlung am 26.04.2023, wo ein entsprechender Antrag mit großer Mehrheit angenommen wurde. Der bestehende Studiengang „Good Governance“ könnte mit weiteren Kapazitäten aufgestockt werden, wodurch ein juristisches Examen mit integriertem Bachelor möglich wäre. Die Juristische Fakultät hat seit Jahren Pläne zur Umsetzung bereit, darüber wurde die Landespolitik mehrfach informiert.

Die Wiedereinführung an der Universität Rostock stellt auch kein Gegenangebot zur Universität Greifswald dar. Rostock und Greifswald sind unterschiedliche Städte und bedienen unterschiedliche Landesteile. Eine Volljurist*innenausbildung an beiden Standorten würde aufgrund der Verschiedenheiten der Standorte mehr Studierende langfristig im Land MV halten. Genau auf das Ziel, nachhaltig Jurist*innen in MV zu halten, wollen wir hinwirken.

Wenn allerdings die Wiedereinführung nicht zeitnah angegangen wird, entfaltet sich die Wirkung zu spät, um die Konsequenzen des Jurist*innenmangels auszugleichen. Eine Umsetzung an der Universität Rostock erfolgt nicht von jetzt auf gleich. Deswegen müssen die Wege für eine Umsetzung jetzt freigemacht werden. Sich alleine auf die Kosten als Hinderungsgrund zu berufen, verdeutlicht die Ignoranz des wahren Problems.

Wir fordern die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf, sich klar für eine Wiedereinführung zu positionieren oder einzugestehen, dass sie die langfristige Handlungsunfähigkeit der Justiz in Kauf nimmt.


Für Anfragen steht Ihnen die AG Jura der Studierendenschaft zur Verfügung:

E-Mail: stura@uni-rostock.de

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