Lehrerbildungsgesetz

Die Landesregierung MV novelliert aktuell das Lehrerbildungsgesetzt (LBG). Das Gesetz ist die Grundlage der gesamten Lehrkräftebildung in unserem Bundesland. Es gibt wichtige Rahmen für die Ausbildung der Lehramtsstudierenden an den Universitäten im Land.

Seit vielen Jahren kritisiert die Studierendenschaft die Gestaltung des Lehramtsstudiums: Zu viel Fachwissen, zu wenig Praxis. Zu wenig Vernetzung der Inhalte, zu viel Unsicherheit vor dem tatsächlichen Beruf.

Es braucht jetzt eine grundlegende Reform der Lehrkräftebildung in unserem Bundesland! Die Studierendenschaft bringt sich aktiv ein und hat umfangreiche Forderungskataloge erstellt. Erst am 24.07.2024 verdeutlichte das Studierendenparlament der Uni Rostock (StuRa) die Forderungen.

Beschluss des Studierendenrats


Im Austausch mit der Wissenschaftsministerin Bettina Martin sehen wir einen guten Weg für die Reform. Abzuwarten bleibt letzendlich der endgültige Gesetzesentwurf zur Reform.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Novellierung des Gesetzes auf dem Boden der Tatsachen durchgeführt wird. Es braucht keine Fehlinformationen und parteipolitische Profilierung in diesem Prozess. Alle Demokrat*innen wollen ein besseres Bildungssystem und sollten sich nicht gegenseitig ausstechen. Das hat der Allgemeine Studierendenausschuss der Uni Rostock (AStA) in einer Pressemitteilung verdeutlicht.

Pressemitteilung zum Lehrerbildungsgesetz


Weiterhin möchten wir unsere Studierenden weitreichend informieren. Dafür haben wir als Studierendenvertretung Foren zur direkten Einbringung durchgeführt. Auch werden alle neuen Schritte innerhalb der Reform mit der Studentischen Lehramtskonferenz (SLK) abgestimmt. Dort sind alle lehrkräftebildenen Fachschaftsräte vertreten, die einen noch direkteren Draht zu den Studierenden der einzelnen Fächer haben.

Direkt zum Sekundarstufenlehramt haben wir die aktuellen Informationen einmal zusammengefasst.

Was ändert sich und wie kann man sich das Sekundarstufenlehramt vorstellen?

Im Sekundarstufenlehramt werden das Gymnasial- und das Regionalschullehramt zu einem Studiengang zusammengeführt.
Die Fachwissenschaften werden in den zu erbringenden Leistungspunkten reduziert (vermutlich auf 90 LP pro Fach) und die fachdidaktischen Leistungspunkte erhöht (vermutlich auf 18 LP pro Fach). Gleichzeitig wird es einen freien Wahlbereich geben, der Profillinien und einen freien Bereich enthalten wird (vermutlich 12 LP). In den Bildungswissenschaften ändert sich die Anzahl der Leistungspunkte auf vermutlich 45 LP. Zum Aufbau des Lehramtsstudiums und der Bildungswissenschaften haben wir konkrete Forderungen.

Beim Sekundarstufenlehramt wird die Schulform Gymnasium nicht abgeschafft. Das Referensariat muss nach Vorschriften der KMK mindestens 12 Monate in einer Schulform erfolgen. Das heißt zum Ende des Studiums und vor dem Referendariat entscheidet man sich für eine Schulform, wo man dann in das Referendariat geht. Somit keine Entscheidung zu Beginn des Studiums, sondern zum Ende mit mehr Erfahrungen im Schuldienst. Dabei erhält man im Studium eine erweiterte Qualifikation, was einen Schulformwechsel erleichtert. Eine Zwangseinteilung in eine bestimmte Schulform wird es nicht geben. Die bereits geltenden Regeln sollen nicht angepasst werden.

Was bedeutet das nun für die Studierenden?

Die Reform des Lehrerbildungsgesetzes prägt unsere Bildungslandschaft und die Lehrkräfteausbildung für die Zukunft. Studierende, die bereits Lehramt studieren oder in den nächsten zwei Jahren beginnen, sind von diesem Reformprozess nicht betroffen! Eine so große Reform braucht Zeit, um in Kraft zu treten. Deshalb rechnen wir erst ab Wintersemester 2026/27 mit einer Umsetzung an den Universitäten. Allerdings betrifft es die nachfolgenden Generationen, welche später die Kolleg*innen der jetzigen Generation werden.

Wie geht es mit dem Sekundarlehramt in nächster Zeit weiter?

Neuerungen, Entwicklungen und Anmerkungen zum Sekundarstufenlehramt werden vom Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) bearbeitet und in einer Reformkommission zur Novellierung vorgestellt. Diese Kommissionen finden seit der Ankündigung der Reform regelmäßig statt.
Im Laufe der Zeit werden die Lehramtsfächer die Reform aufgreifen und in studiengangsspezifische Studienordnungen umsetzen. Das bedeutet, dass Module verändert werden. Am Ende muss das Ganze hochschulpolitisch abgestimmt werden und tritt dann voraussichtlich im Wintersemester 2026/27 in Kraft.


Zur ersten Reform des Lehrerbildungsgesetzes (bzgl. Referendariat) hat der AStA in der Vergangenheit eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auch hat der Studentische Prorektor an der Expert*innenanhörung des Bildungsausschusses teilgenommen. Die Stellungnahme und die Informationen sowie das Protokoll zur Ausschusssitzung sind beim Landtag hinterlegt (https://www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/ausschuesse/bildungsausschuss/oeffentliche-anhoerungen)

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Liebe Studierende, liebe Gäste, hiermit möchten wir euch recht herzlich zur AStA-Sitzung am kommenden Dienstag um 19:15 Uhr einladen. Die Sitzung findet in Präsenz im [...]
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Liebe Studierende, die StuRa Sitzung findet am 30.11.2022 um 19:15 Uhr in Raum 323, Haus 1, Ulmencampus, Rostock statt.
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5:00-7:00
Die Sitzung findet online statt. Wir tagen hochschulöffentlich. Meldet euch bei Interesse gerne unter haushalt.stura@uni-rostock.de an, dann schicken wir euch den Link zu. The meeting [...]
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Vorläufige Tagesordnung: 1. Formalia 2. Wahl des stellv. Vorsitzes 3. Anträge 4. Aktuelle Projekte 5. Sonstiges Die Sitzungen des Sozialausschusses sind, mit Ausnahme des Punktes [...]
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19.12.2022    
19:15-23:00
Liebe Studierende, die StuRa Sitzung findet am 19.12.2022 um 19:15 Uhr über Zoom statt. Schickt uns bei Interesse einfach eine kurze Mail an stura@uni-rostock.de, dann [...]
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Sitzung des StuRa Digitalausschuss Vorläufige TO: - Formalia - Umfrage zur Software/Hardware-Nutzung - Antrag zu OpenSource an der Uni - Berichte - Sonstiges Wenn Ihr [...]
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erstes Treffen der Arbeitsgruppe Vollversammlung 2023 Vorläufige Tagesordnung: 1. Arbeitsweise der AG 2. Planung der schriftlichen Beantragung 3. Grundsätzliches zur VV-Planung 4. Inhaltlicher Aufschlag 5. [...]
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