PM: Stellungnahme zur Änderung der Lehrkräftebildung durch das BM

10.04.2024

Rostock, 10.04.2024: Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Rostock
unterstützt die Stellungnahme1 des Landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und
Bildungsforschung (ZLB) vom 28.02.2024 zum ersten Entwurf zur Änderung des
Lehrerbildungsgesetzes. Gleichzeitig verdeutlicht der AStA die Kritik am Gesetzesentwurf, der
gestern durch das Kabinett verabschiedet und durch das Bildungsministerium vorgestellt
wurde2.

„Die Verkürzung des Referendariats ohne die gesetzlich geregelte Einbindung der
Expertinnen macht uns fassungslos3. Ebenso fehlt jegliche inhaltliche Begründung für die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes“
, sagt Mattes Platow AStA-Referent für Lehramt. Aufgrund des aktuell immer akuter werdenden Lehrkräftemangels ist eine Anpassung des Gesetzes und eine Möglichkeit der Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen notwendig. Dabei ist auf die wissenschaftliche Qualifizierung der Seiteneinsteiger*innen zu achten.

Die im Entwurf geplante Verkürzung des Referendariats sowie die Kürzung der Vergütung der
Referendar*innen beim erstmaligen Nichtbestehen einer Prüfung müssen wir aufs schärfste
kritisieren.
„Das Referendariat wird durch den Gesetzesentwurf zur Fließband-Ausbildung. Je schneller
desto besser. Frau Oldenburg ist Quantität wichtiger als die Qualität der werdenden
Lehrkräfte“
, sagt Alena Frederike Balow AStA-Vorsitzende.
In der aktuellen Situation sollte alles daran gesetzt werden, mehr Menschen für den
Lehrkräfteberuf in M-V zu überzeugen. Als Studierendenvertretung befürchten wir jedoch,
dass die gerade genannten Änderung noch mehr Menschen abschrecken werden, nach dem
Studium ein Referendariat in M-V in Betracht zu ziehen. Die Änderungen zeigen ebenso, dass
es der Ministerin nur um eine Steigerung von Absolvent*innen- und Lehrkräfte-Zahlen geht.
Es scheint nicht zu interessieren, dass dadurch die Qualität der Ausbildung und der
Kompetenzen leidet.

Es ist schlichtweg falsch, dass eine Verkürzung zu einer Verbesserung der Ausbildung führt.
Als Vertretungslehrkraft hat man als Studentin keine Mentorin, keine Betreuung und keine
adäquate Ausbildung. Eine Verkürzung um sechs Monate ist somit eine rein politisch
gewollte Veränderung, inhaltlich ist es sinnlos.

Deshalb fordern wir die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages auf, die
Verkürzung des Referendariats zurückzunehmen.
In Kooperation mit dem ZLB und dem
gesetzlich verankerten Erweiterten Beirat können die Akteur*innen der Lehrkräftebildung
eine Strategie entwickeln, die zu keiner Verschlechterung der Ausbildung führt.
Die geteilte Novellierung des Gesetzes zwischen Bildungs- und Wissenschaftsministerium ist
ebenso kritisch zu sehen. Wir mahnen trotz der Teilung eine bis ins Detail abgestimmte
Novellierung an, die keine weitere Teilung der einzelnen Phasen hervorruft.

  1. https://www.zlb.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/ZLB/Organisationsstruktur/Direktorium/Stellungnahmen_2024/Stellungnahme_des_landesweiten_ZLB_zur_AEnderung_des_Lehrerbildungsgesetzes.pdf ↩︎
  2. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?
    id=200077&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
    ↩︎
  3. s. Stellungnahme ZLB und § 3 LehBildG (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LehrBiGMV2013pP3) ↩︎

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