PM: Reform der Lehrkräftebildung

PM: Reform der Lehrkräftebildung – und zwar jetzt!

Rostock, 27.03.2024: Die Studierendenvertretung der größten lehrkräftebildenden Universität in
Mecklenburg-Vorpommern hat eine Zielsetzung für die Reform der Lehrkräftebildung vereinbart.
Damit soll der Landesregierung im Prozess der Novellierung des Lehrerbildungsgesetz klar gezeigt
werden, wo die Schwachstellen im Lehramtsstudium liegen und wie sie gelöst werden können. Ohne
die Umsetzung wird es zu keiner signifikanten Verbesserung in der Lehrkräftebildung kommen!

„Die Probleme sind grundlegend, die Lösung teils sehr einfach!“, sagt Alena Balow, Vorsitzende des
Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Rostock. Die Probleme sind klar: hohe
Abbruchquote, Abschluss weit über der Regelstudienzeit und ein Studium, dass oft als praxisfern
beschrieben wird. Sie sorgen dafür, dass die Anzahl an Absolvent*innen, die danach überhaupt noch ins Referendariat gehen, so gering ist.

Es geht dabei nicht um Schuldzuweisungen, sondern um die grundlegende Reform der
Lehrkräftebildung.
Das bedeutet im Genauen: erstens die Absenkung der fachwissenschaftlichen
Studieninhalte zugunsten fachdidaktischer, pädagogischer sowie praktischer Anteile. Eine Absenkung
der Fachwissenschaft auf 81 Leistungspunkte (s. Erläuterung unten) ist möglich und notwendig.1 Zur
Verzahnung der wissenschaftlichen Ausbildungsinhalte mit der praktischen Anwendung braucht es
eine gleichberechtigtere Annäherung der gegenwärtigen Säulen des Studiums (Fachwissenschaft,
Fachdidaktik, Bildungswissenschaft und Praxisanteile). Zweitens müssen die Anteile in einem roten
Faden miteinander vereint werden, um den letztendlichen Bezug zum Berufsfeld herzustellen. Der
rote Faden ist ein wichtiger Faktor für den Studienerfolg. Drittens müssen die Praxisanteile ausgebaut
und mit den theoretischen Inhalten eng verbunden werden. Ein Praxisjahr für alle
Lehramtsstudierenden (ähnlich des Vorgehens an der Hochschule für Musik und Theater Rostock)
würde den fehlenden Praxisbezug zum Ende des Studiums auflösen und einen guten Übergang zum
Referendariat schaffen.

Daneben braucht es weitere Maßnahmen, die nicht nur durch das Lehrkräftebildungsgesetz geregelt
werden. Eins ist allerdings klar: neben der Novellierung des Lehrkräftebildungsgesetzes braucht es
eine Finanzierungszusage durch das Land, um mehr Ressourcen für die Lehrkräftebildung
bereitzustellen. Die Hochschulen können diese Aufgabe nicht allein bewältigen!

Sobald die Weichenstellung durch die Politik vorgenommen wurde, sind die Hochschulen am Zug und
müssen sich verpflichten, die Reformen umzusetzen. Auch in den eigenen Häusern mangelt es teils an
Reformwillen.

Zu betonen ist, dass der momentane Stand zur Einführung eines Sekundarstufenlehramts
unausgereift ist. Für die Einführung müssen dringend wichtige Fragen beantwortet werden, damit
eine Einführung nicht zu einem Desaster für die Studierenden und Studieninteressierten wird.
Zentrale Fragen werden im Anhang aufgezeigt. Die Kommunikation ist für diesen konkreten
Sachverhalt bis dato schlichtweg mangelhaft. Niemand in den Ausbildungsstätten fühlt sich
mitgenommen, es wäre eine Reform ohne Willen, die gerade auf morschem Holz steht.

Wir fordern die Landesregierung auf, diese Punkte in die Novelle einfließen zu lassen, die
Kommunikation zu den Akteur*innen zu suchen und eine Reform zugunsten der
Lehramtsstudierenden umzusetzen.

In der Anlage werden die Probleme und Reformpunkte für eine Kontextualisierung dargestellt.

1 LP = 30 Semesterwochenstunden; Lehramtsstudium besteht aus 300 LP (Link)


  1. In der Umsetzung sollten die Sprachen, Musik, Kunst und Sport besonders berücksichtigt werden.
    Gegebenenfalls ist dort eine geringfügige Anpassung notwendig. ↩︎

Anlage

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