PM: Studierendenschaft fordert mindestens 4 Wochen Hybridlehre am Anfang des Sommersemesters

Studierendenschaft fordert mindestens 4 Wochen Hybridlehre am Anfang des Sommersemesters

Die Studierendenschaft kritisiert das Wissenschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass nach wie vor viele Unklarheiten für die Regelungen zum Sommersemester bestehen. Bisher wurde keine neue Corona-Hochschulverordnung veröffentlicht, die den Zeitraum nach dem 19.03.2022 regelt bzw. nicht kommuniziert, ob es überhaupt eine geben wird. Die Hochschulen des Landes standen und stehen somit vor enormen Planungsunsicherheiten bezüglich des Sommersemesters, weswegen die Bekanntgabe zur Präsenzlehre an der Universität Rostock erst sehr spät erfolgen konnte. Dadurch stehen viele Studierende, die aktuell nicht in Rostock wohnen, vor einer großen Herausforderung: es gibt kaum bezahlbaren Wohnraum in Rostock, der insbesondere kurzfristig bezogen werden kann. „Viele Studierende sind während der Onlinelehre aus Rostock weg- oder noch gar nicht hergezogen. Zu Pendeln ist für eine Vielzahl finanziell nicht möglich“, erläutert Dennis Kreutner, Sozialreferent des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Nach Angaben des Studierendenwerks Rostock-Wismar gab und gibt es aufgrund der andauernden Wohnungsnot für Studierende in Rostock aktuell keine freien Kapazitäten in den Wohnheimen.

Weiterhin kritisiert die Studierendenschaft die unzureichende Art der Kommunikation zur Präsenzlehre der Universität Rostock. Bei der Bekanntgabe wurde durch das Rektorat nicht mitgeteilt, wie sich Studierende verhalten sollen, die aufgrund der Zuordnung zu einer Risikogruppe nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können.

Dazu kommt, dass die Infektionszahlen inzwischen wieder rasant ansteigen, sodass viele Studierende ein bis zwei Wochen ausfallen, wenn sie erkranken. Die Ansteckungsgefahr bei Präsenzveranstaltungen auf wenig Raum ist auch mit Maskenpflicht deutlich erhöht. Studierende, die Risikogruppen angehören, werden voraussichtlich das ganze Semester nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Im vergangenen Semester konnten sie sich dafür niederschwellig bei den Dozierenden melden, die dann Hybridlehre anbieten sollten. Für das Sommersemester wurde nicht kommuniziert, dass sie dafür nun einen Nachteilsausgleich beantragen müssen. Dessen Bearbeitung dauert für gewöhnlich etwa vier Wochen, sodass es kaum möglich ist, diesen rechtzeitig zu Semesterbeginn zu erhalten. „Mich erreichen bereits Anfragen von Studierenden, die befürchten, von ihrem Studium ausgeschlossen zu werden, weil sie nicht in Präsenz teilnehmen können“, sagt Lara Tauch, AStA-Referentin für Studium und Lehre. Auch die sogenannten adäquaten Ersatzangebote, die dann zur Verfügung gestellt werden sollen, ermöglichen nicht immer eine Interaktion der Kommiliton:innen untereinander, meint sie.

Deshalb fordert der AStA zu Beginn des Semesters mindestens vier Wochen Hybridlehre, um möglichst allen Studierenden die Teilnahme am Studium zu ermöglichen. „Mit der Hybridlehre kann hoffentlich die Übergangszeit zur Präsenzlehre überbrückt werden, damit alle Studierende den Anfang des Sommersemesters wahrnehmen können“, erklärt Kristin Wieblitz, Vorsitzende des AStA. Leider ist diese Form der Lehre nach wie vor nicht überall umsetzbar. Deshalb sollen individuelle Lösungen insbesondere bei den Angeboten des Sprachenzentrums und bei Veranstaltungen mit wenigen Teilnehmenden (bis zehn) möglich sein. Dazu müsse auch zählen, die ersten Wochen in Onlinelehre durchzuführen. „Wir alle wünschen uns wieder Präsenzlehre. Aber es ist nach wie vor wichtig, solidarisch allen Studierenden das Studium möglich zu machen“, betont Lena Pflugstert, stellvertretende Vorsitzende des AStA.

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