PM: Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Rostock begrüßt Verlängerung der Regelstudienzeit

25.09.2020

Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Rostock begrüßt Verlängerung der Regelstudienzeit

Am Freitag beschloss der Landtag die coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester. Diese gilt für Studierende, die im Sommersemester 2020 an einer staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert waren. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine von vielen Forderungen, die die Studierendenschaften des Landes bereits zu Beginn der Coronapandemie stellten. Grund für diese Forderung war, dass es an den Hochschulen und Universitäten im Sommersemester kein Regelbetrieb stattfand. Stattdessen wurde die Lehre weitgehend online abgehalten. Der AStA der Universität Rostock sah hierin nicht nur Vorteile.
Philipp Leist, stellvertretender Vorsitzender des AStA, erklärt hierzu: „Natürlich mag online Lehre ihre Vorzüge haben. Das Semester musste trotz Pandemie nicht vollständig ausfallen. Das begrüßen wir. Allerdings darf man auch die Nachteile nicht verhehlen. Es gibt Studierende, die keine zureichende Internetverbindung haben um an der Lehre live teilnehmen zu könne. Andere haben zum Teil nicht einmal die entsprechende technische Ausstattung. Probleme ergeben sich aber genauso auch dadurch, dass einige Studierende Kinder betreuen müssen oder psychisch oder physisch beeinträchtigt sind und dadurch nicht an online Lehre teilnehmen können. Die Verlängerung der Regelstudienzeit ist somit eine logische Konsequenz aus der vorherrschenden Pandemie.“
Der Rostocker AStA hatte bereits seit mehreren Monaten immer wieder Kontakt mit dem Landesbildungsministerium und einzelnen Mitgliedern des Landtages gehalten und stets die Notwendigkeit der Regelstudienzeit betont.
Die AStA-Vorsitzende Sara Klamann sagt: „Wir freuen uns, dass das Land nun zumindest diesen Teil unserer Forderungen umgesetzt hat. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Verlängerung der Regelstudienzeit lediglich für BAföG-Beziehende einen Vorteil bringt. Hinzu kommt das Problem, dass die Regelung unberührt bleibt, dass ein Leistungsnachweis für das BAföG nach dem vierten Semester erbracht werden muss. Dieses Thema muss auf Bundeseben dringend angegangen werden. Dazu fordern wir Frau Karliczek nachdrücklich auf. “
Weitere Forderungen, wie Kinderbetreuung und finanzielle Soforthilfen für Studierende sind weitestgehend unerfüllt geblieben. Hier müssen Bund und Länder dringend nachbessern. Hier wurde die Entwicklung im Wesentlichen verpasst.

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