Semesterticketrückerstattung nur noch bis 07. Mai 2018 möglich

29.03.2018

Für alle Studierende, die für ihren Lebensunterhalt nicht ganz so viel Geld übrig haben, gibt es die Möglichkeit, sich die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten zu lassen. Finanziert wird diese Rückerstattung ähnlich wie das Semesterticket selbst nach dem Solidaritätsprinzip aus den Geldern der Studierendenschaft.

Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müsst ihr bis spätestens zum 07. Mai den Antrag im AStA-Büro in der Parkstraße 6 abgeben. Alle notwendigen Unterlagen sind zudem auf dem Antragsformular gelistet.

Posted by presse on in SOZIALES

Kalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
M
D
M
D
F
S
S
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3